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LP13
Schüler | Hessen
04.05.2013 um 15:57 Uhr
Die Lehrer dürfen Schwerpunkte setzen, da sie ja wissen welche Prüfungsaufgaben sie stellen. aber man darf sich nichts aussuchen.. kann nämlich sein dass der prüfungsvorsitz die prüfungen den schülern zulost und dann ist es kritisch wenn man manches gar nicht gelernt hat
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#255774
 
halbzehn
Schüler | Hessen
15.05.2013 um 00:07 Uhr
Glaubt mir Leute, verlasst euch nicht auf eure Lehrer, selbst wenn ihr euch Halbjahre aussuchen durftet. Ich war als aller letzter in Geschi in der mündlichen Prüfung und hatte dementsprechend mitbekommen, dass ALLE die vor mir dran waren ihre ausgesuchten Themen hatten. Nur ich dann leider nicht smile. Ergebnis: 4 Punkte bei sonst nem Durchschnitt von 12 - 13 Punkten in Geschichte.
Und die Moral aus der Geschicht: traue deinen Lehrern nicht!
Zuletzt bearbeitet von halbzehn am 15.05.2013 um 00:07 Uhr
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#257923
 
570e
Schüler | Hessen
29.05.2013 um 00:21 Uhr
Zitat:
Original von Körnchen93
Natürlich dürft ihr das auch das ist doch von oben so vorgeschrieben wenn euer lehrer sich dann immer noch quer stellt so doof das jetzt klingt aber einfach mal mit "klagen" drohen.. die wollen auch kein diszpli haben ;-)


Das ist Blödsinn, es gibt keine Vorschrift, die es erlauben würde, dass der Schüler ein oder mehrere Themen ausschließen darf. Es mag Schulen geben, an denen solche Praktika vollzogen werden, aber da wir in Zeiten von Zentral Abitur leben, und sich dieses nicht nur auf die schriftlichen, sondern auch auf die mündlichen Prüfungen bezieht (in Sachen objektiver Notenvergabe etc.), ist es falsch von Vorschriften seitens des KuMs auszugehen.
Es hat auch einen Sinn, warum es auch z.T. Prüfungsvorsitzende in deiner eigenen Schule gibt, die eigentlich aus einer anderen Schulen kommen.
Wer trotzdem schon Themen eingrenzen kann, der hat eben Glück gehabt!
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#258737
 
Baptiste
Schüler | Hessen
11.06.2013 um 22:48 Uhr
Zitat:

Wer trotzdem schon Themen eingrenzen kann, der hat eben Glück gehabt!


Wenn das rauskommt, kann jeder andere Prüfling das Ergebnis seiner Prüfung gerichtlich anfechten wegen Ungleichbehandlung.
Gruss
B.
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#259864
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BBCodes