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Herzblatt199
Schüler | Hessen
25.05.2015 um 16:14 Uhr
Hallöchen,

ich komme leider gerade an einem Punkt nicht weiter:

Im Zuge der bürgerlichen Frauenbewegungen im 19. Jahrhundert wurde der "Bund Deutscher Frauenvereine" gegründet um verschiedene Ziele miteinander zu vereinen, wobei das wesentliche Ziel jedoch die Bildung war. Die Vereine der proletarischen Frauenbewegung wurden jedoch von diesem Verband ausgeschlossen, da sie wohl politische Ziele verfolgten, was aufgrund der damaligen Gesetzgebung nicht gestattet war. Ich verstehe allerdings nicht, warum dennoch der bürgerlich-radikale Flügel ein Mitglied des BDF sein durfte, da diese mit dem Ziel des Frauenstimmrechts doch auch eindeutig politische Forderungen stellten? Weiß jemand, warum das so ist? Ich hoffe ihr versteht worauf ich hinaus will :-)

Lieben Gruß
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